Bauliche Änderungen
Alle Anträge auf bauliche Änderungen gleich welcher Art müssen schriftlich auf dem Postweg an den Verantwortlichen des technischen Dienstes gestellt werden.
Als bauliche Änderungen gelten folgende:
- Aufsetzen eines Gartenhauses
- Anbringen einer Marquise
- Fliesenarbeiten
- Aufstellen eines Carports
- Erstellen einer Terrasse
- Aufstellen einer Satelittenschüssel
- u.a.
