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Bauliche Änderungen

Alle Anträge auf bauliche Änderungen gleich welcher Art müssen schriftlich auf dem Postweg an den Verantwortlichen des technischen Dienstes gestellt werden.

Als bauliche Änderungen gelten folgende:

  • Aufsetzen eines Gartenhauses
  • Anbringen einer Marquise
  • Fliesenarbeiten
  • Aufstellen eines Carports
  • Erstellen einer Terrasse
  • Aufstellen einer Satelittenschüssel
  • u.a.
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