Vorstellung des Verwaltungsrates
Die Gesellschaft wird von einem Verwaltungsrat verwaltet, deren Anzahl Mitglieder durch die Generalversammlung bestimmt wird.
Dieser Rat setzt sich zusammen aus einem Verwalter ernannt durch die Regierung, einem Verwalter ernannt durch den Beratungsausschuss der Mieter und Eigentümer, einem Verwalter auf Vorschlag der Anteilekategorie "Provinzen", einem oder mehrerer Verwalter auf Vorschlag der Anteilekategorie "Gemeinden und Verwaltern auf Vorschlag der Anteilekategorie "öffentliche Sozialhilfezentren".
Der Rat setzt sich darüber hinaus zusammen aus Verwaltern auf Vorschlag der Anteilekategorie "andere Anteile", welche sich zusammensetzt aus privatrechtlich juristischen Personen.
