Befugnisse der Generalversammlung
Nur die Generalversammlung ist für folgende Punkte zuständig:
- den Rechenschaftsbericht der Verwalter und den Bericht des Kommissar-Revisors anhören und die Bilanz besprechen;
- die Jahresabrechnung billigen;
- mittels einer Sonderabstimmung über die Entlastung der Verwalter, des Kommissar-Revisors befinden;
- die Ernennung und die Wiederwahl des Kommissar-Revisors oder des mit der Kontrolle beauftragten Teilhabers vornehmen;
- den Betrag der Anwesenheitsgelder festsetzen;
- Die Entschädigung des Präsidenten und des Vizepräsidenten festsetzen sowie der an den Verwaltungsorganen der Gesellschaft teilnehmenden Verwaltern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen;
- Die Satzungen abändern;
- Teilhaber ausschliessen;
- über die Spaltung, den Zusammenschluss oder die Auflösung befinden;
- den Modus der Auflösung festsetzen und einen oder drei Liquidatoren ernennen.
