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Befugnisse der Generalversammlung

Nur die Generalversammlung ist für folgende Punkte zuständig:

  • den Rechenschaftsbericht der Verwalter und den Bericht des Kommissar-Revisors anhören und die Bilanz besprechen;
  • die Jahresabrechnung billigen;
  • mittels einer Sonderabstimmung über die Entlastung der Verwalter, des Kommissar-Revisors befinden;
  • die Ernennung und die Wiederwahl des Kommissar-Revisors oder des mit der Kontrolle beauftragten Teilhabers vornehmen;
  • den Betrag der Anwesenheitsgelder festsetzen;
  • Die Entschädigung des Präsidenten und des Vizepräsidenten festsetzen sowie der an den Verwaltungsorganen der Gesellschaft teilnehmenden Verwaltern unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen;
  • Die Satzungen abändern;
  • Teilhaber ausschliessen;
  • über die Spaltung, den Zusammenschluss oder die Auflösung befinden;
  • den Modus der Auflösung festsetzen und einen oder drei Liquidatoren ernennen.
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