Die Generalversammlung
Die Generalversammlung muss mindestens einmal im Jahr, vor dem letzten Arbeitstag des Monats Juni um neunzehn Uhr einberufen werden. Datum der nächsten Generalversammlung: Freitag 8. Juni 2012 -19.00 Uhr Saal "Saint Jean" in Membach.
Die Generalversammlung vertritt die Gesamtheit der Teilhaber; ihre Beschlüsse sind für alle bindend. Gemäss Artikel 146 des Wallonischen Wohnungsbaugesetzbuches werden die Vertreter der lokalen Behörden auf der Generalversammlung vom Provinzialrat, vom Gemeinderat und vom Sozialhilferat, die betroffen sind, respektiv unter den Provinzialratsmitgliedern, den ständigen Abgeordneten, den Gemeinderatsmitgliedern, den Schöffen, den Bürgermeistern, den Sozialhilfemitgliedern und Vorsitzenden der öffenltichen Sozialhilfezentren im Verhältnis zu der Zusammensetzung des Provinzialrates, des Gemeinderates und des Sozialhilferates bezeichnet.
