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Kommunalverankerung

Unter Artikel 187 wird festgelegt, dass die lokalen Behörden, d.h. die Gemeinden, die ÖSHZ und die Provinzen Ziele und Handlungsprinzipien definieren um das Recht auf einer dezenten Wohnungen zu ermöglichen. Die lokalen Behörden nehmen alle Massnahmen um die auf ihr Teritorium befindlichen Wohnungsarten zu diversifizieren, um Sozial- und mittlere wohnungen zu ermöglichen.

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